Positionen Energie- und Umweltpolitik

Die wachsende Bevölkerung im Kanton Zürich bedeutet eine grosse Herausforderung für die Sicherstellung der Energieversorgung unter Rücksichtnahme auf die Umwelt. Die FDP löst diese Herausforderung nicht mit Verboten und Zwängen, sondern mit Anreizen und privaten Lösungen. Sie will die Chancen neuer Technologien wahrnehmen, bürokratische Hindernisse abbauen (z.B. für Solartechnik auf Dächern), die öffentlichen Energieunternehmen wie EKZ, Axpo nach marktwirtschaftlichen Kriterien führen und dichter bauen in den bestehenden Zonen.

Herausforderungen 
 

  • Die wachsende Bevölkerung stellt hohe Anforderungen an die Infrastruktur.
  • Unsere natürliche Lebensgrundlage steht unter grossem Druck.
  • Der Energiebedarf muss langfristig gesichert werden.
  • Die Energieunternehmen, die zum grössten Teil in öffentlichem Besitz sind, stehen inmitten grosser Veränderungen.
  • Ansätze, die auf Verboten und Zwängen basieren, dominieren zurzeit die politische Diskussion der Umwelt- und Energiepolitik. Deswegen haben die liberalen Ansätze mit Anreizsystemen und priva-ten Lösungen einen schweren Stand.



Forderungen

Energie  
 

  1. Keine Technologieverbote, sondern die Chancen von neuen Technologien (wie zum Beispiel Geothermie) und Energiequellen nutzen.
  2. Es braucht mehr Forschungsanstrengungen von Privaten und der öffentlichen Hand  bei der Entwicklung der Speicherung von Energie.
  3. Die bürokratischen Anforderungen minimieren, damit Produktionsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einfacher und öfters erstellt werden (zum Beispiel Solartechnik auf Hausdächern).
  4. Die Internalisierung externer Kosten ist bei allen Energieträgern umzusetzen; es ist auf Subventionen zu verzichten.
  5. Wir wollen mittels geeigneter Anreizsysteme die Potenziale erneuerbarer Energien (Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie, Umweltenergie, Energie aus Biomasse, Holz und Geothermie) und der rationellen Energienutzung besser ausschöpfen.


Gebäude
 

  1. Die energetische Sanierungsrate im Kanton Zürich soll mittels Anreizen und einer liberaleren Baubewilligungspraxis erhöht werden.
  2. Bei energetischen Sanierungen von Gebäuden soll der Denkmal- und Heimatschutz weniger rigide zur Anwendung kommen.
  3. Öffentliche Gebäude sollen so energieeffizient wie möglich sein. Erneuerbare Energien sol-en soweit eingesetzt werden, wie es der Betrieb und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zulassen.
  4. Es müssen mehr Flächen auf öffentlichen Gebäuden und Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt werden (soweit dies der Betrieb und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zulassen).
  5. Biogas soll als erneuerbare Energie im Gebäudebereich anerkannt werden.



Netze (EKZ und AXPO)
 

  1. Konsequente Blackout-Vorbeugung, damit die Energieversorgung auch dann funktioniert, wenn einzelne Teile der Infrastruktur nicht verfügbar sind.
  2. Sämtliche Verteilnetze im Kanton Zürich sollen eine hohe Versorgungsqualität haben und auf die neuen Gegebenheiten (vor allem die zunehmende dezentrale Einspeisung) vorbereitet sein.
  3. EKZ und Axpo sollen nach privatwirtschaftlichen Kriterien geführt und auf das veränderte Marktumfeld angepasst werden; sie sollen nicht für Energiepolitik missbraucht werden (heisst insbesondere: kein sofortiges Verbot der Kernenergie und kein Verbot einer  Beteili-gung an Kernenergieanlagen).
  4. Die Eigentümerstruktur von EKZ und Axpo sind hinsichtlich Privatisierung zu überprüfen. Stromnetze sind natürlich Monopole. Daher sollten die Netze in staatlicher Hand bleiben.


Raum- und Bauordnung 
 

  1. Verdichtung innerhalb der bestehenden Bauzonen (zum Beispiel  zusätzliches Stockwerk) unter Erhalt der Grünzonen in urbanen Gebieten.
  2. Wertvolle Landschaften und Flächen mit hoher Biodiversität sollen erhalten oder gleichwertig kompensiert werden. Allgemein den Bodenverbrauch minimieren (Infrastrukturprojekte auf unbebauten Flächen nur in Ausnahmen).
  3. Schaffung von Rahmenbedingen für die Nutzung des tiefen Untergrundes im Kanton Zürich zum Beispiel Rechtssicherheit beim Betriebe von geothermischen Anlagen.


Umweltaspekte und Klima 
 

  1. Verschmutzungen der Umwelt sollen vom Verursacher möglichst verhindert und sonst beho-ben werden (zum Beispiel Altlastensanierung). Wenn immer möglich, sollen die Unternehmen mittels Selbstregulierung zu einer Reduktion der Umweltbelastung beitragen.
  2. Lärmschutz-, Luftreinhalte- und Wasserreinhaltemassnahmen sollen gemäss heutigem Gesetz umgesetzt und primär mittels baulicher Massnahmen (zum Beispiel Strassen-Lärmschutzfenster anstatt Tempo 30), Einsatz neuer Technologien und temporären, lokalen Aktionen (zum Beispiel bei Überschreitung von Ozonwerten) realisiert werden. Dabei ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten.
  3. Die Verschmutzung des Bodens soll gemäss heutigen Gesetzen verhindert werden.
  4. Wir unterstützen die Einführung von marktnahen, staatsquotenneutralen Anreizsystemen zur Reduktion des CO2-Ausstosses (Verkehr, Industrie, Gebäude) und zur Anpassung an den Klimawandel auf Bundesebene.
  5. Wir stehen der Biotechnologie offen gegenüber und lehnen Verbote in der Forschung ab.
  6. Wildübergänge an besonders bedeutenden Punkten mit verhältnismässigem Aufwand bauen, um so zusammenhängende Grüngürtel zu schaffen. Bei Infrastrukturprojekten Wildübergänge einplanen, sofern diese mit verhältnismässigem Aufwand realisiert werden können.
  7. Sofern es aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnisses sinnvoll ist, sollen die Rohstoff-Kreisläufe durch kostendeckende Recyclingsysteme geschlossen werden.